Lizenzierungsgebühren der Verpackungen
Lizenzierungsgebühren für Verkaufs-, Transport- und Serviceverpackungen
Für Verkaufsverpackungen, welche die Ware unmittelbar umschließen, ist die Entsorgung ab dem 01.01.2009 über die Beteiligung an einem Rücknahmesystem vertraglich zu sichern. (Serviceverpackungen im Bedienbereich gehören auch dazu). Erstinverkehrbringer müssen Ihre Verkaufsverpackung bei einem Dualen System lizenzieren. Als Erstinverkehrbringer gilt der, der die Verpackung mit Ware befüllt und an den Kunden abgibt.
Sollte uns nichts anderes bekannt sein, übernehmen wir die Lizenzierung für Sie.
Wir als Servicehändler haben einen Rahmenvertrag mit einem Entsorgungsunternehmen abgeschlossen.
Auf jeder Rechnung, die Sie von uns bekommen, wird für jeden zu lizensierende Artikel die Lizensgebühr separat ausgewiesen. Die Rechnung dient damit auch als Lizenzbescheingigung.
Folgende Gebühren fallen an:
- Papier 0,11 €/kg
- Kunststoff 0,82 €/kg
- Verbundstoff 0,52 €/kg
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns!
Sollten Sie unlizensierte Ware benötigen, müssen Sie das bei der Bestellung besonders angeben.